Im langjährigen Rechtsstreit um das Sampling eines Songs der Elektroband Kraftwerk zwischen der Band und dem Rapper und Musikprodzuenten Moses Pelham hatte der Bundesgerichtshof (BGH) zunächst entschieden, dass die Verwendung eines Ausschnittes in vorliegender Weise unzulässig sei. Aber nach erfolgreicher Verfassungsbeschwerde Pelhams muss der BGH dieses Urteil nun neu aufrollen.
Bisher konnte man als Inhaber einer schwarz/weiß eingetragenen Marke (Logo) davon ausgehen, dass dieses Logo auch in allen anderen Farben geschützt ist.
Dr. Hermann Lindhorst, Rechtsanwalt für Medien- und Vertriebsrecht bei SCHLARMANNvonGEYSO, erklärt Ihnen in diesem Video, warum das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken Sie besser gegen urheberrechtliche Abmahnungen schützt.
Wenige Tage vor der Bundestagswahl hat der Bundesrat ein Gesetz verabschiedet, dass die Verteidigung gegen unberechtigte und überhöhte Abmahnungen künftig deutlich günstiger machen wird.